Arbeitsrecht
Mehr Geld nach unterbrochener Tätigkeit
ERFURT. Mitarbeiter kommunaler Kliniken, die mit Unterbrechung dort schon vorher beschäftigt waren, haben Anspruch auf mehr Geld, wenn die Unterbrechung ihrer Tätigkeit nicht länger als sechs Monate gedauert hat. Dann zählt die Vorbeschäftigung in einer gleichwertigen Tätigkeit bei der tariflichen Einstufung mit, befand jetzt das Bundesarbeitsgericht (Az.: 6 AZR 836/16).
In seinem Urteil zum Tarifvertrag in der Fassung für den öffentlichen Dienst bei kommunalen Arbeitgebern (TVöD-VKA) ließ das Gericht allerdings offen, ob dies auch für längere Unterbrechungen gelten kann. Offen blieb auch, ob das Urteil auf eine Vorbeschäftigung in einer anderen Kommune übertragbar ist. (mwo)