Arbeitsrecht

Mehr Geld nach unterbrochener Tätigkeit

Veröffentlicht:

ERFURT. Mitarbeiter kommunaler Kliniken, die mit Unterbrechung dort schon vorher beschäftigt waren, haben Anspruch auf mehr Geld, wenn die Unterbrechung ihrer Tätigkeit nicht länger als sechs Monate gedauert hat. Dann zählt die Vorbeschäftigung in einer gleichwertigen Tätigkeit bei der tariflichen Einstufung mit, befand jetzt das Bundesarbeitsgericht (Az.: 6 AZR 836/16).

In seinem Urteil zum Tarifvertrag in der Fassung für den öffentlichen Dienst bei kommunalen Arbeitgebern (TVöD-VKA) ließ das Gericht allerdings offen, ob dies auch für längere Unterbrechungen gelten kann. Offen blieb auch, ob das Urteil auf eine Vorbeschäftigung in einer anderen Kommune übertragbar ist. (mwo)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Projekt von Charité und BMW

Neue Studie: Wie ein Auto einen Schlaganfall erkennen soll

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Transplantation von Beta-Zellen

Neue Zelltherapie-Optionen bei Diabetes

Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung