Notfallversorgung
Sächsischer Ärztetag: Notfall-Apps kompatibel machen
Dresden. Der Sächsische Ärztetag hat am Samstag die Verantwortlichen in den Leitstellen aufgefordert, die Kompatibilität Smartphone-basierter Apps für die Alarmierung qualifizierter Ersthelfer untereinander sicherzustellen. Das teilte die Landesärztekammer mit.
Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch, nur solche Apps zu verwenden, bei denen eine einmalige Anmeldung in Sachsen ausreicht und die über die Leitstellengrenzen hinweg eine Alarmierung gewährleisten, um damit wertvolle Ressourcen zur Lebensrettung zu nutzen.
Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, erklärte demzufolge, dass Smartphone-App-basierte Systeme zur Alarmierung von qualifizierten Ersthelfern zeitnah in allen Leitstellenbereichen in Sachsen implementiert werden sollten. Diese Notfall-Apps seien eine gute Unterstützung der Vor-Ort-Reanimation und bei der Versorgung anderer schwerer zeitkritischer Notfälle.
„Es erscheint allerdings problematisch, dass es im Ausschreibungsprozess verschiedene Systeme ohne eine Kompatibilität untereinander gibt“, begründete Bodendieck die Forderung der Kammerversammlung. (eb)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


