Karies

Amalgam für Zahnärzte weiter Füllmaterial der Wahl

Der Ausstieg aus der Amalgamversorgung hat ökologische, nicht gesundheitliche Gründe, so die KZBV.

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BERLIN. Amalgam ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Kariesdefekte im Seitenzahnbereich in der Regel das Füllungsmaterial der Wahl. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) anlässlich der vor Kurzem erfolgten Verabschiedung des Gesetzes zum Übereinkommen von Minamata durch den Bundesrat hin. Das Übereinkommen soll Gesundheit und Umwelt vor Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen schützen.

"Amalgam ist der älteste, besterforschte zahnärztliche Werkstoff und wird in den allermeisten Fällen problemlos vertragen. Die Aufnahme von Quecksilber entspricht in etwa der Größenordnung der Quecksilberbelastung durch Nahrung und ist – auch nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen – unbedenklich", erläutert KZBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Eßer.

90 Länder, darunter Deutschland, hatten im Januar 2013 in Japan im Zuge der Minamata-Konvention Maßnahmen vereinbart, die vom Quecksilberabbau über die Verarbeitung in Produkten bis zur Freisetzung und Behandlung von Altlasten Gefahren für Mensch und Umwelt reduzieren sollen. Zu den Produkten gehört auch Dentalamalgam. Die entsprechenden Regelungen wurden jetzt in nationales Recht überführt, so die KZBV.

Wie die verfasste Zahnärzteschaft betont, habe der propagierte langsame Ausstieg aus der Verwendung von Amalgam allerdings vornehmlich ökologische und nicht gesundheitliche Gründe. "Dass seine Anwendung für Kinder und Schwangere sowie bei bestimmten Erkrankungen eingeschränkt wurde, dient – ähnlich wie bei einigen Arzneimitteln – dem vorbeugenden Gesundheitsschutz", betonte Eßer.

Das EU-Parlament hat unlängst die neue EU-Quecksilberverordnung angenommen, die ab Januar 2018 in den Mitgliedstaaten gilt. Die Verordnung sieht zum Beispiel vor, dass Amalgam aus Gründen der Versorgungssicherheit als Füllungsmaterial in der EU beibehalten bleibt. Die EU-Kommission wird bis Ende Juni 2020 eine Machbarkeitsstudie zur Frage vorlegen, ob die Verwendung von Dentalamalgam auf lange Sicht – vorzugsweise bis 2030 – auslaufen kann.

Laut KZBV ist die Zahl neu gelegter Amalgamfüllungen seit Jahren rückläufig. Etwa 30 Prozent des Gesamtbestandes aller vorhandenen Füllungen seien – vorsichtigen Schätzungen zufolge – noch aus Amalgam. Zahnärzte müssen im Seitenzahnbereich zuzahlungsfreie Alternativen anbieten, wenn sie auf Amalgam in der Praxis verzichten, so die KZBV. (maw)

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