Kommentar
Begründetes Misstrauen
Mit dem gestern in Berlin vorgestellten neuen Hilfsmittelverzeichnis – es umfasst insgesamt 32.500 verschiedene Produkte – verbindet der GKV-Spitzenverband die Hoffnung, dass Kassenpatienten künftig im Sachleistungssystem eine Hilfsmittelversorgung garantiert ist, die qualitativ befriedigend ist, ohne Zuzahlungen leisten zu müssen. Das war in der Vergangenheit nicht gewährleistet.
Bislang war die Versorgungssituation hinsichtlich Qualität und Zuzahlungen davon abhängig, wie Einzelkassen Verträge mit Hilfsmittelherstellern ausgestaltet haben – und zu welchen Konditionen die Kassen im Wege von Ausschreibungen beispielsweise minderwertige Inkontinenzartikel beschafft haben.
Auf das Preisdumping will der Gesetzgeber nun mit einem Ausschreibungsverbot reagieren – der GKV-Spitzenverband hält dies für eine Überreaktion. Mag, sein – aber es ist eine Reaktion auf Missbrauch, der das Misstrauen des Gesetzgebers begründet.
Um Vertrauen zurückzugewinnen, ist Transparenz über das Ausmaß an Zuzahlungen herzustellen – die gibt es in diesem heterogenen Markt bislang nicht. Erst wenn Kassen die Differenzen zwischen Preis und Erstattung überwachen und die Ergebnisse publizieren, kann beurteilt werden, ob sie ihrem Anspruch im Sachleistungssystem genügen.
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