Hilfsmittelversorgung

Hamburger Sanitätshaus erhebt Verfassungsklage gegen Lieferengpassgesetz

Apotheker müssen sich künftig nicht mehr eigens qualifizieren, um bestimmte Hilfsmittel abgeben zu dürfen. Die Sanitätshäuser kritisieren das als Wettbewerbsverzerrung auf ihre Kosten.

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Hamburg/Berlin. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der Hamburger Hilfsmittelanbieter Stolle Sanitätshaus am 2. April Verfassungsbeschwerde gegen das Lieferengpassbekämpfungsgesetz (ALBVVG) eingereicht. Das Unternehmen geht damit stellvertretend für die gesamte Branche gegen die Befreiung der Apotheker vom Präqualifizierungserfordernis zur Abgabe sogenannter „apothekenüblicher“ Hilfsmittel vor.

Die Klage war bereits Mitte Januar angekündigt worden, konnte aus formalen Gründen jedoch erst eingebracht werden, nachdem die Rahmenvereinbarung zwischen Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband „über die Festlegung apothekenüblicher Hilfsmittel“ zum 1. April wirksam wurde. Stolle begründet seine Eingabe in Karlsruhe mit der Verletzung des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes sowie der Berufsausübungsfreiheit.

30 Versorgungsbereiche präqualifizierungsfrei

Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“, ein Zusammenschluss mehrerer Hilfsmittelverbände und -gemeinschaften, erklärte am heutigen Mittwoch, die Beschwerde unterstützen zu wollen. Für Apotheken gälten künftig „niedrigere Qualitätsstandards“ der Produktabgabe, womit eine „Versorgung light“ geschaffen werde. Außerdem werde der Marktzugang „für Apotheken und Sanitätshäuser von völlig unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig gemacht“.

Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken dieses „Eingriffs in den Wettbewerb“, heißt es weiter, habe das Bündnis bereits während der Verbändeanhörung zum ALBVVG hingewiesen – allerdings vergeblich. Als „apothekenüblich“ gelten laut dem jetzt in Kraft getretenen Rahmenvertrag beispielsweise Bandagen, Inkontinenzhilfen, Produkte zur Betthygiene, Orthesen, Blutzuckermessgeräte oder CGM-Systeme; insgesamt listet die einschlägige Anlage 1 der Vereinbarung Gerätschaften aus 30 Versorgungsbereichen auf. (cw)

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