Kooperation

MVZ-Verband mit TSVG im Reinen

Hinsichtlich MVZ ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nach Ansicht des MVZ-Verbandes kein Aufreger mehr – ganz im Gegenteil.

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BERLIN. „In der Umsetzung des TSVG sind andere Aspekte als die Regelungen für MVZ und Berufsausübungsgemeinschaften die Aufreger“, erklärte Susanne Müller, Geschäftsführerin des Bundesverbands der Medizinischen Versorgungszentren (BMVZ), vor Kurzem beim Kongress der Gesundheitsnetzwerker in Berlin.

BMVZ-Vorstandsvorsitzender Dr. Peter Velling, bekräftigte: „Dies wäre natürlich anders gewesen, wenn die ursprünglich vorgesehene Regelung, mit der die Nachbesetzung angestellter Ärzte massiv eingeschränkt werden sollte, nicht vor der Beschlussfassung gestrichen worden wäre.“ So war zunächst geplant, dass in zulassungsbeschränkten Gebieten jede Nachbesetzung eines Arztsitzes in einem MVZ einer Bedarfsprüfung unterzogen wird.

BMVZ-Geschäftsführerin Müller: „Aus Sicht des BMVZ setzt sich damit nun auch im TSVG der langfristige und parteiübergreifende Trend zu mehr Freiräumen in der Versorgungsgestaltung fort.“ Das zeige sich unter anderem darin, dass nun auch angestellte Ärzte Gesellschafterfunktionen in MVZ übernehmen können.

Grundsätzlich begrüßt Müller, dass mit dem TSVG ein weiterer Schritt vollzogen wurde, BAG, MVZ, Arztnetze und Praxen mit angestellten Ärzten als gleichberechtigten Teil der Regelversorgung anzuerkennen. In diesem Sinne bedeute die Regelung, dass nun auch Arztnetze MVZ betreiben dürfen, ein Stück mehr Normalität.

Auch, dass BAG sich künftig wie MVZ allein mit ihrem fachlichen Konzept um Arztsitze bewerben dürfen, sei ein sinnvoller Abbau strukturspezifischer Sonderreglungen. Es gelte jedoch „insgesamt darauf zu achten, dass der politische Wille nicht in der regionalen Umsetzung durch die KVen beziehungsweise auf der Honorarebene konterkariert wird“, warnt Müller. (ami)

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