KZBV

Kooperationsvertrag mit Pflegeheimen kommt gut an

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BERLIN. Die Zahl der Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen hat laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) einen neuen Höchststand erreicht.

Rund zwei Jahre nach Verabschiedung der entsprechenden Rahmenvereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband seien im gesamten Bundesgebiet mehr als 2700 solcher Verträge geschlossen worden. Tendenz weiter steigend, so die KZBV.

"Die Zahl der Verträge ist ein wichtiger Etappenerfolg, auf den die Vertragszahnärzteschaft zu Recht stolz ist. Aber das reicht uns noch nicht. In absehbarer Zeit soll möglichst jedes Pflegeheim in Deutschland einen eigenen Kooperationszahnarzt haben. Wir arbeiten daher weiter aktiv an der Verbreitung solcher Verträge", sagt Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV.

Durch die Rahmenvereinbarung können Vertragszahnärzte seit April 2014 pflegebedürftige Patienten direkt vor Ort betreuen, wenn eben ein Kooperationsvertrag mit der entsprechenden Pflegeeinrichtung besteht.

Die Betreuung umfasse dabei eine Eingangsuntersuchung sowie weitere Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, heißt es.

Der Zahnarzt dokumentiere für jeden Pflegebedürftigen Pflegezustand und Behandlungsbedarf anhand eines Formblattes und leite das Pflegepersonal individuell an. (eb)

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