Punkte sammeln

KBV meldet erneut stolze Erfüllungsquote bei der Fortbildung

Alle fünf Jahre müssen Vertragsärzte 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Und die allermeisten tun das auch.

Veröffentlicht:
Alle Jahre wieder ruft die Fortbildung: Ärzte müssen solche machen, sonst drohen empfindliche Strafen.

Alle Jahre wieder ruft die Fortbildung: Ärzte müssen solche machen, sonst drohen empfindliche Strafen.

© Zerbor / stock.adobe.com

BERLIN. Seit vor 14 Jahren die Fortbildungsverpflichtung für Vertragsärzte ins Sozialgesetzbuch V eingeführt wurde (§ 95d) haben 147 Ärzte oder Psychotherapeuten die Zulassung oder – als Krankenhausärzte handelte – die Ermächtigung zur ambulanten Behandlung gesetzlich Versicherter entzogen bekommen.

Das meldete kürzlich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) anlässlich der Veröffentlichung neuester Zahlen zur Fortbildungspflicht. Danach haben im vergangenen Jahr 98 Prozent der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten die erforderlichen Fortbildungsnachweise vorgelegt.

Insgesamt 14.472 Ärzte und Psychotherapeuten, heißt es, seien 2017 verpflichtet gewesen, die im Fünf-Jahres-Turnus fälligen 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen. "Nur 288 erfüllten die Aufgabe nicht. Dabei waren häufig nicht fachliche, sondern private Gründe wie die Aufgabe der Praxis oder familienbedingte Belastungen die Ursache", erläutert die KBV.

Honorarminderung wegen fehlender Fortbildung

Die Sanktionen, wenn Ärzte die geforderten Fortbildungspunkte nicht oder nicht rechtzeitig nachzuweisen in der Lage sind, reichen von Honorarkürzung bis zum Zulassungsentzug. Ein besonders drastisches Beispiel, wie teuer die Sache werden kann, gaben vor einigen Jahren etwa eine hausärztlich tätige Internistin und eine Allgemeinmedizinerin ab, die zusammen in einer Bonner Gemeinschaftspraxis tätig waren.

Beide mussten allein wegen – allerdings über mehrere Quartale hinweg – verspäteten Punktenachweises fast 70.000 Euro Honorarminderung durch die KV Nordrhein verschmerzen. Eine Klage gegen die Kürzung blieb vor dem Sozialgericht Düsseldorf ohne Erfolg.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen würden gegenüber Fortbildungsmuffeln "durchgreifen, wenn es sein muss", betonte jetzt auch KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Das sei jedoch "erfreulicherweise in nur wenigen Fällen nötig". (cw)

Mehr zum Thema

Kabinett winkt GVSG durch

Lauterbach macht Hausarztpraxen Mut: „Jede Leistung wird bezahlt“

Monks Ärzte-im-Netz GmbH

Praxis-App für den bundesweiten Einsatz?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Inkretinmimetika

GLP-1: Wie aus dem kleinen Hormon ein Rockstar wird

Risikoanalyse

Komplikation nach Hernien-Operation: Wer ist gefährdet?

Lesetipps
Mehrkosten für die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung seien Investition in den Erhalt der Praxen, betont Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. 

© Michael Kappeler / dpa

Kabinett winkt GVSG durch

Lauterbach macht Hausarztpraxen Mut: „Jede Leistung wird bezahlt“

Brücke zwischen zwei Steilklippen. Auf der Brücke stehen zwei Menschen.

© Usman / stock.adobe.com

Aktuelle Forschung

Antikörper – die Verkuppler der Krebsmedizin

Heiße Nächte können nicht nur nervig sein. Sie gehen auch mit einem höheren Risiko für Schlaganfälle einher, so das Ergebnis einer Studie aus München und Augsburg.

© samuel / stock.adobe.com

Studie mit Daten zu 11.000 Schlaganfällen

Tropische Nächte sind offenbar ein Risikofaktor für Schlaganfälle