Bundesverfassungsgericht
Kein Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung
KARLSRUHE. Der 2013 auf haushaltsebene eingeführte Rundfunkbeitrag ist weitgehend verfassungsgemäß. Wegen der Möglichkeit, einen vielfältigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen zu können, durften die Bundesländer jeden Haushalt zur Beitragszahlung verpflichten, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe.
Lediglich die Erhebung auch eines Rundfunkbeitrages für Zweitwohnungen sei mit dem Gleichheitssatz (Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz) unvereinbar. Diesbezüglich muss der Gesetzgeber bis spätestens Ende Juni 2020 nachbessern. Dagegen billigten die Verfassungsrichter den nach Betriebsgröße gestaffelten Rundfunkbeitrag für Unternehmen. (fl)