Direkt zum Inhaltsbereich

Prävention

IGeL-CT – Verband bestätigt BfS-Befund

Nachdem das Bundesamt für Strahlenschutz über illegale Angebote röntgenbasierter Früherkennung berichtete, ist dazu erstmals auch eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale eingegangen.

Raimund SchmidVon Raimund Schmid Veröffentlicht:

BERLIN/BAD HOMBURG. Etliche radiologische Praxen, MVZ und Kliniken bieten röntgenologische Früherkennungsuntersuchungen für Privatversicherte und Selbstzahler an. Was laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nicht nur „rechtswidrig“, sondern deshalb und angesichts der amtlicherseits ausgewerteten Bewerbung „auch irreführend“ sei. Ein Befund, dem die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) nicht widersprechen kann und will.

In einer Stellungnahme die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, heißt es, radiologische Verfahren könnten „bei der Früherkennung von Krebs eine wichtige Rolle spielen“. Qualitätsstandards zur technischen und medizinischen Umsetzung seien jedoch ebenso unerlässlich wie „die Einbettung in ein umfassendes Präventionskonzept sowie die Etablierung strenger Kriterien für die weitere Abklärung und Behandlung bei der Verdachtsdiagnose“.

Angebote „außerhalb der gesetzlichen Vorgaben“, auf die jetzt das Bundesamt hingewiesen habe, seien „in der Tat rechtswidrig, irreführend und stehen nicht für eine qualitätsgesicherte, wissenschaftlich fundierte Anwendung bildgebender Verfahren“, bestätigt die Fachgesellschaft.

Auch seitens des Berufsverbands der Radiologen (BDR) gibt es „nichts zu beschönigen“, erklärt deren Geschäftsführer Markus Henkel. Die Rechtslage sei „eindeutig“, man habe wiederholt die Mitglieder darüber informiert, dass Früherkennungs-CT ohne Zulassung-Verordnung des Umweltministeriums unzulässig seien und deshalb auch nicht beworben werden dürften.

In einem Übersichtsartikel für den BDR zum Heilmittelwerberecht hatte sich unlängst die Heidelberger Medizinrechtlerin Beate Bahner mit den rechtlichen Risiken auch der Früherkennungs-CT befasst. Ohne die ministerielle Zulassungs-Verordnung handele es sich dabei um eine „medizinisch nicht indizierte Diagnosemaßnahme“, die strahlenschutzrechtlich deswegen nicht erbracht werden dürfe.

Hier ende die Therapiefreiheit des Radiologen. Verstöße könnten möglicherweise sogar als Körperverletzung strafrechtlich geahndet werden und dann auch noch berufsrechtliche Konsequenzen haben.

Unterdessen ist bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs unmittelbar nach der BfS-Mitteilung eine Beschwerde gegen einen Anbieter von Früherkennungs-CT eingegangen. Man könne noch keine Angaben dazu machen, wie valide diese Eingabe sei, so Geschäftsleitungs-Mitglied Peter Breun-Goerke. Bisher habe es in dieser Sache aber noch gar keine Beschwerde geben, dies sei tatsächlich die erste. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview

Nachwuchs für die Landpraxis gewinnen: Auf das Gesamtpaket kommt es an!

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Aktuelle explorative Ad-hoc-Analysen der Studien SPOTLIGHT und GLOW: mOS vor und nach Zensierung†

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

CLDN18.2+, HER2− Adenokarzinom des Magens/gastroösophagealen Übergangs

Mit optimiertem Therapiemanagement den Behandlungserfolg mit Zolbetuximab unterstützen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Astellas Pharma GmbH, München
Abb. 1: OS von Patientinnen mit Endometriumkarzinom und Mismatch-Reparatur-Profizienz bzw. Mikrosatellitenstabilität

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Primär fortgeschrittenes/rezidivierendes Endometriumkarzinom

Nachhaltiger Überlebensvorteil durch Immuntherapie plus Carboplatin-Paclitaxel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, München
Abb. 1: AIO-KRK-0424/ass-Registerstudie: Leitlinienadhärenz

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [5]

BRAFV600E-mutiertes mCRC nach systemischer Vortherapie

Registerstudie weist auf Defizite in der Umsetzung der Leitlinienempfehlungen hin

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pierre Fabre Pharma GmbH, Freiburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gestationshypertonie und Co.

Bluthochdruck in der Schwangerschaft: So gehen Sie therapeutisch vor

Lesetipps
Download-Informationen für das soziale Netzwerk Tik Tok, eine globalen Video-Community in der kurze Videoclips hochgeladen und geteilt werden.

© Chinnapong / stock.adobe.com

Medikalisierung und Desinformation

Wie Social Media elterliche Entscheidungen prägt