Kirchenaustritt: Altenheim darf Pflegerin entlassen

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MAINZ (dpa). Ein kirchliches Altenheim darf eine Pflegerin entlassen, wenn sie aus der Kirche austritt. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.

Die entsprechende Kündigungsvorschrift des Kirchenrechts stehe weder im Widerspruch zur Gewissens- und Glaubensfreiheit noch verstoße sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, heißt es in der Begründung des Urteils.

Az.: 7 Sa 250/08

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