Gericht stärkt Anspruch auf Krankengeld

KASSEL (mwo). Patienten, die wegen anhaltender Krankheit Krankengeld beziehen, brauchen sich während der anderthalbjährigen Anspruchsdauer über den Bestand dieser Leistung keine Sorgen zu machen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor.

Veröffentlicht:

Denn maßgeblich ist allein die Anspruchsgrundlage zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit, so die Richter. Ein Arbeitsloser aus Bayern war für längere Zeit arbeitsunfähig krank und erhielt Krankengeld. Nach dem Auslaufen seines Anspruchs auf das reguläre Arbeitslosengeld bekam er kein Arbeitslosengeld II. Daraufhin meinte die AOK Bayern, sie müsse auch kein Krankengeld mehr bezahlen. Denn das Krankengeld sei eine Ausfall-Leistung. Weil der Mann weder ein Arbeitseinkommen noch Sozialleistungen beziehe, falle auch kein Einkommen weg, das mit dem Krankengeld ersetzt werden könne.

In seinem Urteil sah das Bundessozialgericht für solche Spitzfindigkeit keinen Raum. Maßgeblich sei beim Krankengeld allein die Situation beim erstmaligen Entstehen der Arbeitsunfähigkeit. Unabhängig von späteren Veränderungen müsse sich das Krankengeld daran orientieren, solange die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt sei. Wie sich die Situation ohne die Krankheit entwickelt hätte, spiele keine Rolle.

Urteil des Bundessozialgerichts, Az.: B 1 KR 38/06

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tierexperiment: Neuer Signalweg identifiziert

Essen in Sicht? Die Leber ist schon aktiv!

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer