Nicht alle Überstunden müssen vergütet werden
MAINZ (dpa). Ein Arbeitgeber muss einem Mitarbeiter Überstunden nur bezahlen, wenn er sie angeordnet oder nachträglich gebilligt hat. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Ein Anspruch auf Bezahlung kann aber ausnahmsweise auch dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer nachvollziehbar darlegt, dass die Überstunden notwendig waren, um das Arbeitspensum zu schaffen (Az.: 6 Sa 390/08).