Gericht: Zeckenstich zählt als Dienstunfall
MÜNSTER (dpa). Wird ein Lehrer auf einer Klassenfahrt von einer Zecke gestochen, gilt das als Dienstunfall. Das entschied das Verwaltungsgericht Münster am Montag und gab einer Lehrerin aus Münster Recht. Die Frau war während einer Klassenfahrt im Mai 2008 im Sauerland von einer Zecke gestochen worden und dadurch an Borreliose erkrankt.
Az.: 4 K 217/09