Arbeitgebernachzahlung erhöht Elterngeld
KASSEL (mwo). Verspätet nachgezahlter Lohn fließt in die Elterngeldberechnung ein. Das Bundessozialgericht (BSG) sprach einer Physiotherapeutin einen Nachschlag von 1350 Euro zu.
Über das gezahlte Gehalt hinaus hatte sie nachträglich weitere 4766 Euro erhalten. Dies müsse berücksichtigt werden, so das BSG. Es gelte das in den letzten zwölf Monaten tatsächlich erarbeitete Einkommen.
Az.: B 10 EG 19/09 R