Botulinumtoxin ist in der Zahnarztpraxis ein Tabu

MÜNSTER (eb). Zahnärzte dürfen Gesichts- und Hautfalten ihrer Patienten nicht mit Botulinumtoxin behandeln. Das urteilte dpa zufolge das Verwaltungsgericht in Münster.

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Laut Zahnheilkundegesetz seien Zahnärzte nur berechtigt, Mund, Kiefer und Zähne zu behandeln. Ein Zahnärztin hatte Behandlungen mit Botulinumtoxin anbieten wollen. Sie hatte gegen die Zahnärztekammer geklagt.

Az.: 7 K 338/09

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