Ärzte Zeitung, 15.05.2011
Denn die bisherige Vergünstigung bei der Umsatzsteuer verstößt gegen europäisches Recht, urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Verkäufer müssen danach künftig den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent an das Finanzamt abführen.
Beim Verkauf von Reit- und Rennpferden kassiert der Fiskus bislang nur den ermäßigten, auch für Lebensmittel gültigen Satz von sieben Prozent.