Reitfreunde müssen tiefer in die Tasche greifen

Veröffentlicht:

LUXEMBURG (mwo). Für ein Pferd werden Reitfreunde künftig wohl tiefer in die Tasche greifen müssen.

Denn die bisherige Vergünstigung bei der Umsatzsteuer verstößt gegen europäisches Recht, urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Verkäufer müssen danach künftig den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent an das Finanzamt abführen.

Beim Verkauf von Reit- und Rennpferden kassiert der Fiskus bislang nur den ermäßigten, auch für Lebensmittel gültigen Satz von sieben Prozent.

Az.: C-453/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gutachten des BMG

Heilpraktiker: Konsequent unter dem Radar der Gesundheitspolitik

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit

Lipödem: Welche Therapie am besten hilft

Prävention kardiometabolischer Risiken

Wie hochintensives Intervalltraining Herz und Lungen stärkt

Lesetipps
Illustration der Schilddrüse

© magicmine / Getty Images / iSt

DEGAM-Leitlinie

So sollten Sie bei Schilddrüsenknoten vorgehen

Eine Ärztin fühlt an einem Tisch einen Zettel für die Untersuchung einer von ihr entnommenen Blutprobe durch.

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

„Demenz-Uhr“ erstellt

Bluttest könnte Alzheimerbeginn vorhersagen