Lebensversicherung haftet für geplatzte Kapitalanlage

KARLSRUHE (mwo). Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die Rechte geprellter Geldanleger gestärkt. Nach einem vor kurzem veröffentlichten Urteil können Anleger auch beteiligte Lebensversicherer in die Haftung nehmen, wenn die Versicherung nur im Rahmen eines Kapitalanlagemodells vertrieben wird. Im Streitfall sicherte das OLG einem Anleger so über 100.000 Euro.

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Der Mann hatte 2001 das Anlagemodell "Europlan" gezeichnet. Es bestand aus einer kreditfinanzierten Einzahlung in eine Lebensversicherung in Höhe von 75.000 Euro und einem Investmentfonds.

Aus den Erträgen der Versicherung sollten zunächst die Zinsen beglichen, aus denen des Fonds nach 15 Jahren der Kredit komplett auf einen Schlag getilgt werden.

Mit einer Einzahlung in den Fonds von monatlich nur 224 Euro hätte der Anleger dann nach 15 Jahren eine hohe Lebensversicherung als Altersvorsorge haben sollen.

OLG: Völlig falsche Voraussetzungen

Doch die Rechnung ging nicht auf. Die versprochene Rendite der Lebensversicherung von mindestens 8,5 Prozent wurde nie erreicht. Nach den Feststellungen des OLG wurde sie unter völlig falschen Voraussetzungen ermittelt.

Nach dem Karlsruher Urteil muss der Versicherer daher nicht nur der Bank das für die Einzahlung in die Versicherung aufgenommene Darlehen, sondern auch dem Anleger alle in den Fonds eingezahlten Gelder verzinst zurückzahlen.

Az.: 12 U 173/10

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