Werbung

Wodka-Mix darf nicht "Energy" heißen

KÖLN (iss). Ein Getränkehersteller darf ein Mischgetränk mit einem Alkoholgehalt von zehn Prozent nicht als "Energy & Vodka" vertreiben, so das Oberlandesgericht Hamm (OLG).

Veröffentlicht:

Danach verstößt die Bezeichnung gegen die EU-Health-Claims-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. Sie verbietet nährwertbezogene Angaben ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Prozent.

Der Name vermittle den Eindruck, das Getränk verschaffe Energie, Tatkraft und Leistungsvermögen. Es erscheint nach Meinung der Richter als funktionelles Lebensmittel mit positiven Nährwerteigenschaften.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tierexperiment: Neuer Signalweg identifiziert

Essen in Sicht? Die Leber ist schon aktiv!

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer