Router vom Netz

Keine Haftung für PC-Inhaber

Der Inhaber eines Internetzugangs ist nicht in jedem Fall für Urheberrechtsverletzungen haftbar, die über seinen Anschluss begangen worden sind.

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KÖLN. Während des Urlaubs sollten Internet-Nutzer ihren PC samt Router vom Netz trennen. Kommt es trotzdem zu Urheberrechtsverletzungen vom eigenen Anschluss, ist der Inhaber des Internet-Zugangs nicht haftbar, wie das Landgericht (LG) Köln entschied.

Das Gericht gab damit einem Familienvater aus dem Rheinland Recht. Mit Frau und Kindern war er im Juni 2007 im Urlaub. Vor der Abreise zog der die Stecker von PC und Router aus der Steckdose.

Dennoch wurden von dem Internetanschluss aus an einem einzigen Tag 2200 Musikdateien ins Internet hochgeladen und in Tauschbörsen angeboten (sogenanntes Filesharing). Die führenden CD-Hersteller konnten den Urheberrechtsverstoß nachweisen.

Mit ihrer Klage forderten sie Schadenersatz, begrenzt auf insgesamt 3000 Euro für 15 konkrete Musiktitel.

Das Gericht wies die Klage ab. Da der Anschlussinhaber mit Familie gar nicht zu Hause gewesen sei, scheide er sowie Frau und Kinder als Täter aus. Auch eine "Störerhaftung" komme nicht in Betracht, weil bezeugt worden sei, dass vor der Abreise der Stecker gezogen wurde. (mwo)

Landgericht Köln, Az.: 28 O 391/11

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