Nach Pleite der City BKK

Keine Abfindung für Mitarbeiter

Für die Mitarbeiter der City BKK war die Pleite der Kasse vor einem Jahr ein Schock. Ihre letzte Hoffnung: Eine Abfindung per Sozialplan. Daraus wird nun aber endgültig nichts.

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Am 30. Juni 2011 gingen bei der City BKK die Lichter aus.

Am 30. Juni 2011 gingen bei der City BKK die Lichter aus.

© dpa

LEIPZIG. Die früheren Mitarbeiter der wegen Überschuldung geschlossenen City BKK können nicht mehr auf eine Sozialplanabfindung hoffen.

Die vom Personalrat angerufene Einigungsstelle hatte kein Mandat, einen Sozialplan festzusetzen, urteilte am Mittwoch, 28. November, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wenn das Bundesversicherungsamt eine Krankenkasse schließt, bleibe für Mitbestimmung kein Raum.

Die City BKK hatte im April 2010 dem Bundesversicherungsamt ihre Überschuldung angezeigt. Daraufhin forderte der Hauptpersonalrat einen Sozialplan mit Abfindungen für die Mitarbeiter.

Der Kassenvorstand lehnte dies ab. Die vom Personalrat angerufene Einigungsstelle setzte jedoch im Juni 2010 einen Sozialplan fest.

Am 4. Mai 2011 ordnete das Bundesversicherungsamt die Schließung der City BKK zum 30. Juni 2011 an. Rund 400 Mitarbeiter verloren ihren Job. Vor Gericht wollte die Kasse festgestellt wissen, dass der von der Einigungsstelle beschlossene Sozialplan unwirksam ist.

Damit hatte die City BKK nun durch alle Instanzen Erfolg. Laut Gesetz dürfe die Einigungsstelle überhaupt nur tätig werden, wenn ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats besteht, so das Bundesverwaltungsgericht zur Begründung.

Dies sei zwar bei "Rationalisierungsmaßnahmen" einer Behörde der Fall. Die City BKK sei aber von außen, nämlich durch das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde, geschlossen worden. Da es sich also nicht um eine Entscheidung der City BKK selbst handele, bleibe für Mitbestimmung kein Raum. (mwo)

Az.: 6 P 11.11

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