Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

Krankengeld nach Klinik-Entlassung

Für die Arbeitsunfähigkeit sind die Anforderungen des Arbeitsplatzes zu berücksichtigen, so Richter.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Wird ein Arbeitnehmer irrtümlich als gesund aus einer Klinik entlassen, darf dies nicht zu seinen Lasten gehen.

Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart besteht trotzdem Anspruch auf Krankengeld, wenn der Hausarzt den Arbeitnehmer zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder krankschreibt.

Der klagende Taxifahrer war seit mehreren Monaten krank. Er hatte Schulterschmerzen, Alkoholprobleme und Depressionen. Wegen der Depressionen und Alkoholkrankheit kam er in stationäre psychiatrische Behandlung und wurde von dort am 4. März 2008 als arbeitsfähig entlassen.

Schon am nächsten Tag schrieb der Hausarzt ihn aber wieder krank: Wegen der Schulterschmerzen habe er weiterhin nicht Taxi fahren können.

Dennoch meinte die Krankenkasse, das Krankengeld laufe zum 4. März 2008 aus. Denn danach sei der Mann nicht mehr durchgehend krankgeschrieben gewesen.

Richter: Schulterschmerzen nicht beachtet

Doch für die Lücke war der Taxifahrer nicht verantwortlich, betonten die Richter des LSG. Das psychiatrische Krankenhaus habe nur die psychischen Leiden im Blick gehabt und die Schulterschmerzen gar nicht beachtet.

Es sei aber allgemein anerkannt, dass Krankengeld ausnahmsweise weiter zu zahlen ist, wenn der Versicherte eine Lücke in der Krankschreibung nicht selbst zu vertreten hat, erläuterten die Richter.

Solange ein Arbeitsverhältnis besteht, seien bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zudem die Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes entscheidend.

Daher komme es nicht darauf an, ob dem Taxifahrer nach Überzeugung der Klinik eventuell andere Tätigkeiten möglich gewesen wären, heißt es weiter im Stuttgarter Urteil. (mwo)

AZ.: L 11 KR 472/11

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Immuncheckpointhemmer plus Neoantigentherapie

mRNA-Impfung bei Melanomen: Vorboten eines neuen Standards?

Sechs Monate längeres Gesamtüberleben

Daraxonrasib beim Pankreaskarzinom: Besser als die Chemotherapie?

Funktionelle gastrointestinale Störungen

Säuglingskoliken: Wie viel Schreien ist normal?

Lesetipps
Etwa jede zehnte Fledermaus in Deutschland könne mit dem Tollwut-Virus infiziert sein. Damit ist die gefahr der Übertragung zwar gering, jedoch nicht null. In die Hand nehmen sollte man sie deshalb nicht.

© Daria / Stock.adobe.com

Importhunde und Fledermäuse

Tollwut-Risiken in Deutschland – und wie sie sich vermeiden lassen

Füße mit Lymphödem

© [M]_Dr. P. Marazzi / Science Photo Library

Ödem ist nicht gleich Ödem

Lymphödem versus Lipödem: Tipps für Diagnostik und Therapie