Urteil

Gold-Füllung auf Kosten der Kassen nicht ausgeschlossen

Bei Amalgam-Allergie muss die Kasse im Einzelfall zahlen, urteilte das Bundessozialgericht. Versicherte haben Anspruch auf eine notwendige Behandlung.

Veröffentlicht:

KASSEL. Gesetzlich Krankenversicherte mit einer Allergie gegen Amalgamfüllungen können gegebenenfalls Anspruch auf Goldfüllungen haben. Voraussetzung ist, dass es dazu keine Alternative gibt, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

Geklagt hatte eine Frau aus dem Raum Leipzig. Sie war gegen die Stoffe Quecksilber(II)amidcholrid, TEGDMA und Hydrochonin allergisch - drei wesentliche Bestandteile von Amalgamfüllungen.

Als der Zahnarzt der 29-Jährigen neun Zahnfüllungen einsetzen wollte, beantragte sie daher die Kostenerstattung für Goldfüllungen in Höhe von über 3100 Euro. Die Krankenkasse lehnte dies ab.

Auch das BSG bestätigte nun, dass Goldfüllungen mangels Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.

Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass hier ein "Systemversagen" vorliegt. Denn unstreitig habe die Versicherte Anspruch auf notwendige Behandlungen - hier auf die Zahnfüllungen.

Gebe es zu den Goldfüllungen wegen der Allergie der Klägerin keine Alternative, müsse die Krankenkasse auch dafür die Kosten tragen.

Den Fall verwies das Bundessozialgericht daher an das Sächsische Landessozialgericht zurück. Dieses müsse nun prüfen, ob nicht auch andere Zahnfüllmaterialien für die Klägerin infrage kommen. (mwo)

Bundessozialgericht Az.: B 1 KR 3/13 R

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Modernisierung angemahnt

KV Westfalen-Lippe will Reform der Zulassungsverordnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Zu hohe Drehzahl: Hochtouriges Fahren überhitzt bekanntlich den Motor und beschleunigt den Reifenabrieb. Genauso kann zu viel L-Thyroxin, speziell bei Älteren, nicht nur Herz und Kreislauf überlasten, sondern auch die Knochen schwächen.

© Michaela Illian

Überbehandlung mit Folgen

Schilddrüsenhormone: Zu viel L-Thyroxin bringt Knochen in Gefahr

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung