Bundessozialgericht

Pflege-Rechnung gilt auch nach Patiententod

Der Vergütungsanspruch eines Pflegedienstes an die Sozialhilfe über erbrachte Leistungen erlischt nicht mit dem Tod des Patienten, so das Bundessozialgericht.

Veröffentlicht:

KASSEL. Ambulante Pflegedienste sind nicht dazu gezwungen schnell noch eine Rechnung abzusetzen, wenn ein von ihnen betreuter Patient im Sterben liegt. Die Sozialhilfe muss auch eine Rechnung mit Datum nach dem Tod noch akzeptieren, stellte jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klar.

Es gab damit einem diakonischen Pflegedienst in Bochum recht. Er hatte eine Sozialhilfeempfängerin bis zu ihrem Tod im August 2011 zu Hause gepflegt. Das Sozialamt der Stadt Bochum hatte der Kostenübernahme zugestimmt.

Kurz nach dem Tod rechnete der Pflegedienst noch Leistungen für Juli 2011 über 440 Euro ab. Das Sozialamt wollte dies nicht mehr bezahlen. Der Anspruch auf Sozialhilfeleistungen gehe mit dem Tod unter.

Dem folgte das BSG nicht. Die Pflege-Sachleistungen seien vor dem Tod erbracht worden. Im "sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis" sei das Sozialamt nur für die Bezahlung dieser Leistungen zuständig. Der Vergütungsanspruch des Pflegedienstes für die bis zum Tod erbrachten Leistungen erlösche mit dem Tod nicht. (mwo)

Az.: B 8 SO 23/13 R

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tierexperiment: Neuer Signalweg identifiziert

Essen in Sicht? Die Leber ist schon aktiv!

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer