Kinderrechtskonvention
Bericht der Regierung bezieht erstmals auch Position von Kindern ein
BERLIN. Das Bundeskabinett hat vergangene Woche den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland für die 1989 beschlossene „UN-Kinderrechtskonvention“ vorgelegt. Auf über 400 Seiten werden darin die wichtigsten Neuerungen bei Kinderrechten seit 2014 ausgewiesen.
So seien insbesondere beim Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Verbesserungen erreicht worden, heißt es. Zum Beispiel im Strafrecht, im Strafverfahren und bei der Beratung und Unterstützung von Kindern. Zudem würden mittlerweile die Interessen derjenigen Kinder stärker berücksichtigt, die in Gerichtsverfahren mit den Trennungsprozessen ihrer Eltern konfrontiert werden.
Schließlich sollen nun auch Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Zum ersten Mal wurden vor der Erstellung des Staatenberichts die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen direkt mit einbezogen.
Dazu wurden repräsentative Studien, in denen Kinder und Jugendliche befragt wurden, ausgewertet und zusätzliche Befragungen von Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Auch die Bundesländer wurden an der Erstellung des Staatenberichts beteiligt.
Damit sich auch Kinder gut informieren können, wird es im April zusätzlich eine für Kinder geeignete Fassung des Staatenberichts geben. (ras)
Der Staatenbericht ist abrufbar unter: www.bmfsfj.de/staatenbericht-kinderrechtskonvention