Kinderrechtskonvention

Bericht der Regierung bezieht erstmals auch Position von Kindern ein

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Bundeskabinett hat vergangene Woche den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland für die 1989 beschlossene „UN-Kinderrechtskonvention“ vorgelegt. Auf über 400 Seiten werden darin die wichtigsten Neuerungen bei Kinderrechten seit 2014 ausgewiesen.

So seien insbesondere beim Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Verbesserungen erreicht worden, heißt es. Zum Beispiel im Strafrecht, im Strafverfahren und bei der Beratung und Unterstützung von Kindern. Zudem würden mittlerweile die Interessen derjenigen Kinder stärker berücksichtigt, die in Gerichtsverfahren mit den Trennungsprozessen ihrer Eltern konfrontiert werden.

Schließlich sollen nun auch Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Zum ersten Mal wurden vor der Erstellung des Staatenberichts die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen direkt mit einbezogen.

Dazu wurden repräsentative Studien, in denen Kinder und Jugendliche befragt wurden, ausgewertet und zusätzliche Befragungen von Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Auch die Bundesländer wurden an der Erstellung des Staatenberichts beteiligt.

Damit sich auch Kinder gut informieren können, wird es im April zusätzlich eine für Kinder geeignete Fassung des Staatenberichts geben. (ras)

Der Staatenbericht ist abrufbar unter: www.bmfsfj.de/staatenbericht-kinderrechtskonvention

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum „Zuhause-Arzt“

Ein Arzt für Hausbesuche? Eine Überlegung wert!

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Interview zu den Empfehlungen

Allgemeinmediziner: „Die 24h-Blutdruckmessung ist nicht besonders praktikabel“

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung