Bundesärztekammer

Fernbehandlung nach ärztlichem Ermessen?

Der Deutsche Ärztetag soll im Mai über eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots entscheiden. In Zukunft könnte es allein darauf ankommen, ob eine ausschließliche Fernbehandlung "im Einzelfall ärztlich vertretbar" ist.

Veröffentlicht:

BERLIN. In Zukunft sollen Patienten auch ausschließlich, also auch ohne vorherigen persönlichen Arztkontakt, über elektronische Kommunikationsmedien behandelt werden dürfen. Die Bundesärztekammer (BÄK) will dazu das sogenannte Fernbehandlungsverbot lockern, das sich aus den Berufsordnungen für Ärzte ableitet (die "Ärzte Zeitung" berichtete).

Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, soll es künftig in der Musterberufsordnung der Ärzte heißen: "Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über elektronische Kommunikationsmedien ist erlaubt, wenn dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist". Dieser Textvorschlag solle im Mai dem Deutschen Ärztetag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das, so der "Spiegel" gehe aus dem Protokoll einer Vorstandssitzung der BÄK hervor. Die Telemedizin könne dazu beitragen, den Ärztemangel in ländlichen Regionen auszugleichen. Voraussetzung sei den Plänen zufolge, dass der Patient über die "Besonderheiten" einer reinen Onlineberatung aufgeklärt wird und dass der Arzt alle Befunde und Behandlungen sorgfältig dokumentiert.

2017 hatte der Ärztetag beschlossen, das geltende Regelwerk zu überprüfen (wir berichteten). Bisher war zumindest ein persönlicher Erstkontakt zwischen Arzt und Patient gefordert. Einzige Ausnahme: In Baden-Württemberg erlaubt die Berufsordnung der Landesärztekammer Modellprojekte, in denen die ausschließliche Fernbehandlung erprobt werden kann. (ger)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Dr. Hartwig Raeder 26.02.201808:56 Uhr

Gerichtstermin

Übermorgen findet meine Verhandlung vor dem Sozialgericht Dortmund statt. Ich habe die KVWL wegen Nichtbezahlung der telephonischen Beratungen im organisierten Fahrdienst ohne vorherigen Patientenkontakt auf Bezahlung verklagt. Per Bescheid hat mir die KV inzwischen schon Recht gegeben. Ich erwarte also ein Grundsatzurteil. Die KVWL hat als Hauptargument den alten Rechtsgrundsatz "Es gibt keine Gleichheit im Unrecht" angeführt. Damit will sie das Nichtbezahlen verbotener Leistungen begründen. Jetzt bezahlt sie aber wieder. Es gibt also doch eine "Gleichheit im Unrecht". Ich freue mich auf die Begründung des Sozialgerichtes. Es gibt also eine "Ungleichheit im Recht". Ich erwarte ein Urteil zu meinen Gunsten von rechtshistorischer Bedeutung. Ich werde weiter berichten.

Dr. Matthias Peisler 23.02.201818:49 Uhr

Lockerung des Fernbehandlungsverbots ...

... MUSS sein.
Nicht nur, dass die Pädiatrie (BVKJ) mit einem ''Gesundheitspreis'' für die organisierenden Hauptaktuere zur Implementierung der Telemedizin belohnt wurde, zeigt sich: ohne Fernbehandlung nach ärztlichem Ermessen wir eine Patientenversorgung nicht zukunftsfähig sein.
Bedenkt man, dass wir, ich, unsere befreundeten Kollegen und viele andere bereits seit langem Fernbehandlung ''digital'' oder per "Fernsprecher" unentgeltlich (altruistisch) den Patienten anbieten so ist es jetzt nur noch eine Frage der Legitimation zur Liquidation. Den Datenschutz nicht zu vergessen!
Wer nicht mit der Zeit geht geht mit der Zeit und in Deutschland gehen die Mediziner am Patienten aus.
Wer am Fernbehandlungsverbot festhalten möge der irrt und gefährdet die Patientenversorgung - zumindest im ''Arztfeindlichen Deutschland''.

Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Schwierige Therapiesituation

Kopfschmerzen bei Kindern: Diese Optionen gibt es

Lesetipps
Mit einer eher seltenen Diagnose wurde ein Mann in die Notaufnahme eingeliefert. Die Ursache der Hypoglykämie kam erst durch einen Ultraschall ans Licht.

© Sameer / stock.adobe.com

Kasuistik

Hypoglykämie mit ungewöhnlicher Ursache

Ein Jugendlicher hält sich den Rücken.

© kittyfly / stock.adobe.com

Steigende Prävalenz

Kindliche Rückenschmerzen: Eine neue Volkskrankheit?