Hautkrebsprävention

Stärkere Auflagen für Arbeitgeber?

Arbeitsmedizinische Vorsorgepflichten für Unternehmen beschäftigen den Bundesrat.

Veröffentlicht:

BERLIN. Am Freitag steht im Bundesrat die „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ auf der Tagesordnung. Der federführende Bundestagsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung mit einer wesentlichen Änderung zuzustimmen.

Diese betrifft die Arbeitgeberpflichten, wenn Mitarbeiter Tätigkeiten im Freien mit besonders intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig drei Stunden oder mehr je Tag ausüben. Der Arbeitgeber soll nach dem Willen des Ausschusses – nicht näher definierte – Arbeitsschutzmaßnahmen treffen müssen, „durch die die Belastung durch natürliche UV-Strahlung möglichst gering gehalten wird“, wie es in der entsprechenden Stellungnahme heißt.

Für mehr obligatorische Schutzmaßnahmen hatten sich bereits Europas Dermatologen ausgesprochen.

Seit dem 1. Januar 2015 werden Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) als Berufskrankheit Nummer 5103 (BK 5103) geführt. Nach Lärmschwerhörigkeit ist die BK 5103 die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit.

Zur Begründung führt der Ausschuss an, dass arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen durch natürliche UV-Strahlung zu vermeiden oder zumindest zu minimieren sowie die hohe BK-Zahl durch Prävention zu reduzieren seien. Mit der Verordnung beabsichtige die Bundesregierung die Anpassung der Verordnung an den aktuellen Stand der Arbeitsmedizin und an die Entwicklungen im Berufskrankheitenrecht.

Die Verordnung sehe jedoch bisher – abweichend von der Beschlusslage des Staatlichen Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) – keine Pflicht-, sondern nur eine Angebotsvorsorge vor. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Debatte über „Kontaktgebühr“

Praxisgebühr: Wird das Placebo von einst zur Wunderpille?

Wenig Wissen über Cortisol und Schilddrüsenhormone

Umfrage: Junge Frauen wollen mehr über Hormone wissen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie