Bürokratiegesetz

Nein, das Muster 1 fällt nicht weg!

Veröffentlicht:

BERLIN. Ärzte müssen auch in Zukunft ihren Patienten eine AU („Muster 1“) in Papierform aushändigen. Daran ändert auch das „3. Bürokratieentlastungsgesetz“ nichts. Die breite Berichterstattung über den Kabinettsbeschluss am Mittwoch konnte streckenweise den gegenteiligen Eindruck erwecken.

Jedoch heißt es in der geplanten Neufassung des Paragrafen 109 des vierten Sozialgesetzbuches: „Unberührt bleibt die Verpflichtung des behandelnden Arztes, dem Versicherten eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit (...) auszuhändigen.“

Mit dem Bürokratiegesetz wird nur der digitale Abruf der AU durch den Arbeitgeber bei der Kasse eingeführt. Praxisinhaber werden also nur in ihrer Funktion als Arbeitgeber von Zettelwirtschaft entlastet, nicht im Rahmen der Krankschreibung. (cw)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Zu früh gefreut bei Muster 1

Mehr zum Thema

Transplantationsmedizin

Organspende: Mainzer Ärztekammer pro Widerspruchslösung

Hotline, Website und Schulungen geplant

Lauterbach kündigt Gesetz zur Suizidprävention an

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind