Kommentar zur elektronischen AU-Bescheinigung
Zu früh gefreut bei Muster 1
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst den gelben Schein ab. 500 Millionen Euro Entlastung allein aus dieser Maßnahme für die Wirtschaft. – Das Bürokratieentlastungsgesetz, das das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat, und vor allem die eAU-Bescheinigung waren in der Publikumspresse so manche Schlagzeile wert, doch für Ärzte bleibt es vorerst eine halbe Sache.
Denn tatsächlich ist jetzt zwar der Daten-Weg der eAU vom Arzt zur Krankenkasse und von dort zum Arbeitgeber gesetzlich definiert. Aber der Anspruch des Patienten auf eine Bescheinigung auf Papier bleibt davon unberührt. Das heißt beim Muster 1 leben die Ärzte in Zukunft gleichzeitig in zwei Welten: Sie drucken die AU für Patienten analog aus – und sie müssen zugleich für einen sicheren elektronischen Transport des digitalen Formulars sorgen. Ist das weniger bürokratischer Aufwand als vorher?
Allenfalls als Arbeitgeber profitieren Ärzte teilweise, so weit sie ihre MFA nicht sowieso selbst behandeln. Und sie müssen keine Durchschläge mehr produzieren, beziehungsweise die Folge-Ausdrucke beim Blankoformulardruck.
Ohne die E-Akte, so viel ist klar, ist der Weg aus dem analogen Formularwesen noch weit. Die digitalen Früchte hängen leider sehr hoch.
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