Bürokratiegesetz
Nein, das Muster 1 fällt nicht weg!
BERLIN. Ärzte müssen auch in Zukunft ihren Patienten eine AU („Muster 1“) in Papierform aushändigen. Daran ändert auch das „3. Bürokratieentlastungsgesetz“ nichts. Die breite Berichterstattung über den Kabinettsbeschluss am Mittwoch konnte streckenweise den gegenteiligen Eindruck erwecken.
Jedoch heißt es in der geplanten Neufassung des Paragrafen 109 des vierten Sozialgesetzbuches: „Unberührt bleibt die Verpflichtung des behandelnden Arztes, dem Versicherten eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit (...) auszuhändigen.“
Mit dem Bürokratiegesetz wird nur der digitale Abruf der AU durch den Arbeitgeber bei der Kasse eingeführt. Praxisinhaber werden also nur in ihrer Funktion als Arbeitgeber von Zettelwirtschaft entlastet, nicht im Rahmen der Krankschreibung. (cw)
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