Unternehmen hilft bei Klagen gegen Airlines

FRANKFURT AM MAIN (pei). Reisende haben Anspruch auf Bares, wenn ihr Flug annulliert wird. Weil Airlines die Entschädigung aber oft verweigern, bietet jetzt ein niederländisches Unternehmen Hilfe an.

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Basis für die Ausgleichsleistungen ist die EU-Verordnung über Passagierrechte. Je nach Strecke müssen Fluggesellschaften 125 bis 600 Euro zahlen, wenn Kunden wegen Flugausfalls oder Überbuchung am Boden bleiben. Bei reinen Verspätungen gibt es nur Betreuungsleistungen wie etwa Mahlzeiten.

Häufig reden sich die Airlines auf höhere Gewalt hinaus, damit sie keine Entschädigungen zahlen müssen, beispielsweise machen sie Nebel am Flughafen geltend. Passagiere können die angegebenen Gründe für einen Flugausfall kaum je überprüfen. Sie können sich bei verweigerter Zahlung an das Luftfahrtbundesamt wenden, das in Deutschland die Einhaltung der EU-Vorschriften überwachen soll. Die Behörde hilft aber nicht bei der Durchsetzung der Ansprüche.

Manche Kunden gehen dann zum Rechtsanwalt, viele scheuen aber die Kosten. In diese Bresche springt das niederländische Unternehmen EU-Claim. Die Passagiere müssen auf der Website euclaim.de die Reisedetails angeben, dann wird geprüft, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

Basis dieser Analyse ist eine Datenbank, in der alle Flüge gespeichert sind. Damit lässt sich zum Beispiel nachweisen, dass eine Maschine, die angeblich wegen höherer Gewalt nicht fliegen konnte, in der fraglichen Zeit auf einer anderen Strecke eingesetzt war. Folge: Die Airline muss zahlen - und tut es laut EU-Claim meist auch, wenn ihr die Beweise präsentiert werden.

Das Unternehmen zieht nach eigenem Bekunden aber für die Kunden auch vor Gericht, angekündigt ist eine Klage gegen British Airways. EU-Claim behält 27 Prozent vom Entschädigungsbetrag ein. Falls die Analyse ergibt, dass kein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung besteht, bleibt die Überprüfung aber kostenlos.

www.euclaim.de

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Kosten und Nutzen

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