GNH legt wegen Fusionsverbot Beschwerde ein

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KASSEL (kaj). Die Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH) hat Beschwerde gegen einen Bundeskartellamtsbeschluss eingelegt, der ihr den Kauf der Gesundheitsholding Werra-Meißner (GHWM) verbietet. Das teilte die GNH am Freitag mit. Man habe nun noch einen Monat Zeit zur Begründung.

Die Beschwerde wird das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigen. Parallel dazu bereitet die GNH einen Antrag auf eine Ministererlaubnis beim Bundeswirtschaftsministerium vor. Damit könnte das Fusionsverbot übergangen werden. GNH-Vorstandschef Gerhard Sontheimer argumentiert, der Kartellamtsbeschluss erschwere die Bildung regionaler Klinikverbünde in kommunaler Trägerschaft extrem oder verhindere sie sogar.

Dem kommunalen Krankenhauskonzern GNH gehören bereits der Maximalversorger Klinikum Kassel, die Kreiskliniken Kassel und das Krankenhaus Bad Arolsen an. Mit dem Kauf der GHWM kämen zwei kommunale Kliniken in Witzenhausen und Eschwege hinzu. Ende 2008 hatte sich die GNH als Käuferin gegen den Mitbewerber Rhön Klinikum AG durchgesetzt.

Das Kartellamt untersagte die geplante Fusion am 18. Juni. Seine Begründung: Die bereits beherrschende Stellung der GHWM im relevanten Markt würde durch eine Fusion mit der GNH noch verstärkt. Schon jetzt sei das Klinikum Kassel dort der zweitstärkste Wettbewerber.

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