Reiseabbruch wegen Schweinegrippe - wer zahlt?

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In der Pflicht sind die Reiseversicherer nicht, im Grippefall wollen sie aber kulant handeln

KÖLN (akr). Reiseversicherer zahlen nicht, wenn Verbraucher wegen der Terror-Anschläge auf Mallorca ihren Urlaub dort absagen oder abbrechen. Erkrankt der Kunde dagegen vor oder in den Ferien an Schweinegrippe, leisten die Gesellschaften in der Regel.

"Der Versicherer kommt nur für Hinderungsgründe auf, die in der Person des Reisenden liegen", sagt Monika Reitsam-Rieger vom Reiseversicherer Mondial Assistance. Dazu gehören schwere Erkrankungen, auch von Angehörigen, oder schreckliche Ereignisse wie das Abbrennen des eigenen Hauses. Da die Schweinegrippe als Pandemie eingestuft ist, ist sie eigentlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mondial Assistance und viele weitere Anbieter haben aber erklärt, das sie trotzdem Deckung gewähren.

Werden Urlauber durch einen Anschlag verletzt und brauchen medizinische Hilfe oder brechen die Ferien ab, zahlen die Versicherer ebenfalls. Spricht das Auswärtige Amt hingegen eine Reisewarnung aus und der Verbraucher tritt daraufhin die Reise nicht an, gibt es keine Erstattung der Storno-Kosten. "Wir zahlen aber, wenn der Kunde trotzdem dorthin fährt und ihm etwa bei einem Anschlag etwas geschieht", sagt Heinz-Gerhard Wilkens vom Reiseversicherer Hanse Merkur.

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