Urteil

Klage gegen Bayer abgewiesen

Kooperationsverträge im Bereich der Forschung müssen nicht offengelegt werden, urteilte das Verwaltungsgericht Köln.

Veröffentlicht:

KÖLN.Die Universität Köln und der Bayer-Konzern müssen die Inhalte ihres Kooperationsvertrags nicht offenlegen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden.

Die Richter wiesen die Klage von Philipp Mimkes ab, der Vorstand des Vereins "Coordination gegen Bayer-Gefahren" ist. Er hatte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen versucht, Einsicht in den Vertrag zu nehmen, den Bayer 2008 mit der Uni geschlossen hatte.

Das "Preferred Partnership Agreement" zielt auf die Kooperation bei klinischen Forschungsvorhaben und die Errichtung eines Graduiertenkollegs "Pharmakologie und Therapieforschung".

Das Verwaltungsgericht entschied jetzt, dass das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung findet, weil die Kooperation dem Bereich der Forschung zuzuordnen sei.

Es komme nicht darauf an, ob das Bekanntwerden des Vertrags die Freiheit von Wissenschaft und Forschung beeinträchtige oder ob die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung habe, so die Richter.

Sie gestanden Bayer auch ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung zu, soweit es um die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen geht.

Nach dem Urteil steht der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dem allgemeinen Infozugangsanspruch entgegen, weil dem Unternehmen dadurch "nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden" entstehen könnte. Kläger Mimke wird in die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster gehen. (iss)

Az.: 13 K 2679/11

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