Arbeitsgesundheit

Garaus für zwei kanzerogene Stoffe im Job

Unternehmen in der EU dürfen Chromtrioxid und Natriumdichromat nur noch begrenzt einsetzen.

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Brüssel. Europa zieht die Daumenschrauben für Arbeitgeber in puncto Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter an. Auf Empfehlung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) dürfen zwei besonders besorgniserregende chemische Stoffe in den Branchen Medizin, Automobil sowie Luft- und Raumfahrt nur noch eingeschränkt genutzt werden.

Darauf haben sich vor Kurzem Vertreter der Mitgliedstaaten im REACH-Ausschuss nach dem Vorschlag der Kommission geeinigt. Bei den betroffenen Stoffen handelt es sich um Chromtrioxid und Natriumdichromat, die potenziell kanzerogen sind.

Zum Schutz der Arbeitnehmer würden Unternehmen, die einen Antrag auf Verwendung von Chromtrioxid gestellt haben, verpflichtet, strenge Risikomanagementverfahren für verschiedene Verwendungen des Stoffs anzuwenden. Außerdem erhielten diese Unternehmen maximal sieben Jahre, um die Verfügbarkeit sicherer Alternativen zu bewerten oder den Stoff früher zu ersetzen, wenn dies möglich ist. Der REACH-Ausschuss sei auch dem Vorschlag der Kommission gefolgt, die Genehmigung für die weitere Verwendung von Natriumdichromat zur Behandlung mikrochirurgischer Instrumente durch ein Unternehmen zum ersten Mal abzulehnen.

Die Kommission soll die Beschlüsse in den kommenden Wochen annehmen. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten und der ECHA zusammen, um die Risiken, die von Chemikalien für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen, im Kontext der REACH-Verordnung der EU kontinuierlich zu begrenzen. (maw)

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