Der Konkrete Fall

Freie Fahrt für E-Scooter

Wer sich mit einem Elektroroller über Deutschlands Straßen schlängelt, muss sich künftig separat versichern. Policen gibt es bereits.

Veröffentlicht:

Frage: E-Scooter, die bis zu 20 Stundenkilometer schnell werden können, sollen auf öffentlichen Straßen in Deutschland zugelassen werden. Braucht es dafür eine Versicherung und wenn ja, gibt es bereits Anbieter?

Antwort: Die geplante Verordnung des Bundesverkehrsministeriums sieht tatsächlich eine Versicherungspflicht für elektrobetriebene Scooter vor. Festgelegt ist eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung, die durch eine Plakette am Fahrzeug sichtbar gemacht sein muss. Ohne diese dürfen E-Scooter nicht auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gefahren werden. Wer das trotzdem tut und erwischt wird, muss mit Geldstrafe rechnen.

Rechtlich werden E-Scooter wie Fahrräder behandelt, sie dürfen auf dem Radweg fahren und, wenn es keinen Radweg gibt, die Fahrbahn nutzen. Fahrer brauchen keinen Führerschein, eine Helmpflicht gibt es auch nicht. Dass der Gesetzgeber trotzdem eine separate Haftpflichtversicherung verlangt, liegt daran, dass der Fahrer keine eigene Kraft anwenden muss, um sich fortzubewegen.

Bei E-Bikes und Pedelecs ist das anders. Nicht vorgeschrieben sind Kaskopolicen. Auch das Unfallrisiko für den Fahrer fällt nicht unter die Versicherungspflicht. Die Versicherer bieten bereits jetzt Policen für Testfahrzeuge an. So versichert die Bayerische 15 elektrobetriebene Test-Scooter in Bamberg. Wenn die bundesweite Zulassung für die Fahrzeuge kommt, werden 100 Elektroroller rund um Bamberg eingesetzt.

Auch die HUK-Coburg plant ein Angebot mit Kfz-Versicherung und Teilkaskoversicherung, sagt ein Sprecher. Ähnlich weit ist die Allianz. Auch sie will mit einer Police auf den Markt kommen, in der E-Scooter wie Roller und Mofas behandelt werden und neben Haftpflicht auch mit Teil- oder Vollkaskoversicherung abgesichert werden können.

Der Dortmunder Versicherer Signal Iduna hat sich beim E-Scooter-Vermieter Flash eingekauft und stellt für diesen künftig die Kfz-Haftpflicht bereit. (iss)

Haben Sie Fragen zu Versicherungen? Wir greifen Ihre Frage auf. Melden Sie sich bei uns!

Ärzte Zeitung

Postfach 21 31

63243 Neu-Isenburg

Fax: 0 61 02/50 62 66

wi@springer.com

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zahlen der Gesetzlichen Unfallversicherung

Berufskrankheiten: Der Corona-Peak schwindet allmählich

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wann kommt welches Medikament in Frage?

Neue Psoriasis-Leitlinie bringt praxisrelevante Neuerungen

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie

Patienten, die besonders gesundheitlich gefährdet sind, sollten im Herbst eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten.

© fotoak80 / stock.adobe.com

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen