Sozialgericht Berlin
Weiterbildungsassistent: KV durfte Honorar nicht kappen
Ein neues Urteil des Berliner Sozialgerichts lässt aufhorchen: Die KV darf bei Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten nicht einfach das Honorar wegen "übergroßen Praxisumfangs" kürzen. Zudem werden der KV auch noch Beweispflichten auferlegt.