Versicherungstipp
Schäden durch Grundwasser nicht abgedeckt
KÖLN. Ärzte, die eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben, dürfen sich nicht in falscher Sicherheit wiegen: Sie sind nicht in jedem Fall abgesichert, wenn ihr Keller voll Wasser läuft.
Darauf macht Kerstin Hartwig aufmerksam, Fachanwältin für Versicherungsrecht aus Leipzig. Die Police greift nur dann, wenn die Schäden auf Überschwemmungen durch Oberflächenwasser zurückzuführen sind.
Das umfasst Überschwemmungen durch Flüsse, die übers Ufer treten, oder starke Niederschläge. Anders sieht es aus, wenn Grundwasser in das Haus eindringt. Diese Schäden sind nicht versichert. Das kann auch dann der Fall sein, wenn das steigende Grundwasser die Folge einer Überschwemmung durch Oberflächenwasser ist.
Bei Versicherungsverträgen aus den Jahren 2000 bis 2007 sind solche Fälle in der Regel von der Deckung ausgeschlossen. Ab 2008 haben die Unternehmen diese Schäden in den Elementarschutz eingeschlossen.
Deshalb lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen - vor allem dann, wenn beim Kauf eines Hauses der bestehende Vertrag übernommen werden soll. Hartwig rät den Käufern, die vorhandene Police mit den Bedingungen aus neu eingeholten Angeboten zu vergleichen. (pah)