Versicherungstipp

Kratz-Muffel bleiben auf Kosten sitzen

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KÖLN. Morgendliches Eiskratzen raubt Autofahrern Zeit und Nerven. Doch wer den Eiskratzer weglegt, bevor alle Scheiben frei sind, riskiert seinen Versicherungsschutz. Das gilt für die Kasko-Police ebenso wie für die Kfz-Haftpflichtpolice. Darauf weist der Versicherer Signal-Iduna hin.

Nach einem Unfall kann der Kfz-Versicherer die Zahlung des Schadens einschränken oder ganz verweigern. Das gilt auch dann, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer an dem Unfall schuld ist. Denn der Versicherer des Unfallgegners kann dem Kratz-Muffel eine Mitschuld unterstellen.

An einem Wintertag nur die Scheiben zu enteisen, reicht nicht aus. Auch Motorhaube, Autodach und Kofferraumdeckel müssen frei von Eis und Schnee sein. Ebenso die Scheinwerfer und Autokennzeichen. Doch auch eine unfallfreie Fahrt kann teuer werden. Denn die Fahrt im schneebedeckten Auto verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Wer nur einen Sehschlitz freikratzt, muss bei einer Kontrolle 35 Euro bezahlen. Gefährdet der Fahrer andere Personen oder verursacht einen Schaden, wird ein höheres Bußgeld fällig. (age)

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