Der konkrete Fall

Vorsicht bei Kündigung von Lebensversicherungen

Was tun, wenn der Anbieter der Lebensversicherung verkauft wird? Ruhe bewahren – und den Vertrag nicht voreilig kündigen, raten Experten.

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Frage: Die Generali hat angekündigt, ihre Lebensversicherungstochter verkaufen zu wollen. Ich habe meine Altersvorsorge bei der Generali Leben. Was soll ich jetzt mit meinem Vertrag tun?

Antwort: "Eine pauschale Antwort kann es nicht geben", sagt Niels Nauhauser, Lebensversicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Aber Verkaufspläne können ein Anlass sein, seine Verträge überprüfen zu lassen. Das kann ein Versicherungsmakler oder ein unabhängiger Versicherungsberater sein, der für seine Dienste ein Honorar nimmt. Meistens haben Betroffene mehrere Möglichkeiten: den Vertrag weiterführen, die Prämie reduzieren, den Vertrag beitragsfrei stellen oder die Kündigung. Verbraucher sollten danach entscheiden, ob die Police etwas abwirft oder nicht.

Der Münchener Versicherungsmakler Oliver Fellmann rät zur Gelassenheit. Verbraucher, die einen Vertrag bei der Generali haben, sollten nichts überstürzen, ist er überzeugt. "Wir wissen im Moment noch gar nicht, was bei dem Verkauf und der Stilllegung überhaupt passiert", sagt er. Alle Geschäfte unterlägen der Kontrolle der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin. Sie muss einem Verkauf zustimmen. Bedingung für einen Verkauf ist, dass die Versicherungskunden nicht schlechter gestellt werden. "Auch der Aufkäufer muss den Garantiezins zahlen, der im Vertrag vereinbart wurde", sagt Fellmann. Daher wäre es unklug, alte Verträge zu kündigen, in denen noch ein hoher Garantiezins von drei oder vier Prozent festgehalten sind, so der Makler.

Verbraucherschützer Nauhauser steht dem Verkauf von Lebensversicherern grundsätzlich kritisch gegenüber: "Ein Käufer von Altbeständen will Gewinn machen, das Kundenwohl ist bei solchen Geschäften zweitrangig", sagt er. Zwar müsse auch der Abwickler alle Garantien erfüllen. Aber bei den variablen Gewinnen habe der Investor viel Spielraum. "Die Firma, die den Bestand übernimmt, hat in der Regel wenig Anreiz, Überschüsse an den Kunden auszuzahlen." (acg)

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