Berlin und Brandenburg

Schlechte Noten für Krankenhausplanung

Berlin und Brandenburg gehen die länderübergreifende Krankenhausplanung an. Doch die vorgelegten Eckpunkte stellen die Kassen nicht zufrieden.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

BERLIN / POTSDAM. Die Eckpunkte für die länderübergreifende Krankenhausplanung in Berlin und Brandenburg stehen fest. Doch die Krankenkassenverbände der Hauptstadtregion sind mit dem Ergebnis des Regionalausschusses zur gemeinsamen Krankenhausplanung alles andere als zufrieden. Sie vermissen vor allem mutige Ansätze zu einer Harmonisierung der Planung und zur Qualitätsförderung.

„Ziel der gemeinsamen Krankenhausplanung muss es sein, gleichwertige Lebensverhältnisse in beiden Ländern durch verbindliche Qualitätskriterien zu gewährleisten“, so AOK-Vorstand Frank Michalak für die Krankenkassenverbände. In beiden Ländern sei es wichtig, sinnvolle Konzentrationsprozesse – auch länderübergreifend – voranzutreiben und umzusetzen, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Kassen weiter. Handlungsbedarf sehen sie vor allem bei der Herzinfarktversorgung.

Ministerium weist Kritik zurück

Sie zeigten sich zudem enttäuscht, dass die Länder ihren Vorschlag einer gemeinsamen Internetseite mit Fallzahlen der Krankenhäuser beider Länder verworfen haben. Dennoch signalisierten sie Unterstützung für den Kurs der brandenburgischen Landesregierung, Krankenhäuser nicht zu schließen, sondern sie in ambulant-stationäre Zentren zu verwandeln.

Das begrüßte Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke) ausdrücklich. Nach Angaben ihres Ministeriums sind die Eckpunkte zwischen beiden Ländern abschließend beraten und in einem Grundlagenpapier vereinbart worden. Nun sollen auf dieser Basis die jeweiligen Länderpläne aufgestellt werden. „Dabei kann keine Rede davon sein, dass hier wichtige Weichenstellungen für die Zukunft fehlen würden“, entgegnet das brandenburgische Gesundheitsministerium auf die Kritik der Kassen. „Jede Qualitätsnorm der Länder wird in den nun beginnenden Arbeitsgruppen daraufhin überprüft, ob sie in beiden Ländern sinnvoll ist oder weiterentwickelt werden muss“, so das Ministerium weiter.

Karawanskij betonte, dass von der gemeinsamen Krankenhausplanung die dicht besiedelte Hauptstadtregion genauso wie ländliche, dünn besiedelte Landesteile profitieren würden. „Das übergreifende Ziel unserer Krankenhausplanung bleibt eine bedarfsgerechte, flächendeckende und für alle Patientinnen und Patienten gut erreichbare medizinische Versorgung“, so Karawanskij.

Landesgesetze werden angepasst

Der Regionalausschuss zur gemeinsamen Krankenhausplanung soll sich nach Angaben des brandenburgischen Gesundheitsministeriums im August zu den Zwischenergebnissen der Länderpläne austauschen. Auch die Krankenhausgesetze in Berlin und Brandenburg werden angepasst. Im Jahr 2020 sollen schließlich beide Länder ihre jeweiligen Krankenhauspläne auf der Grundlage gemeinsamer Versorgungsziele und gemeinsamer Planungsgrundsätze beschließen.

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