Delegiertenbeschluss

Ärztetag fordert mehr Tempo bei der Approbationsordnung

Die Reform der Approbationsordnung für Mediziner darf nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, mahnt der Deutsche Ärztetag. Das impliziert, dass die Länder die Finanzierungsfrage zügig klären.

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Der Ärztetag will für PJler eine obligatorische existenzsichernde Aufwandsentschädigung, damit sie sich auf ihre Ausbildung konzentrieren können.

Der Ärztetag will für PJler eine obligatorische existenzsichernde Aufwandsentschädigung, damit sie sich auf ihre Ausbildung konzentrieren können.

© Thomas Frey/picture alliance/dpa

Berlin. Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung und den Bundesrat auf, die Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung schnellstmöglich zu beschließen – und zwar noch in dieser Legislaturperiode.

Die Reform des Medizinstudiums sei überfällig, das habe die Pandemie noch einmal deutlich gezeigt, heißt es in dem Beschluss, den die Delegierten gefasst haben. „Der seit November 2020 vorliegende Referentenentwurf ist trotz bestehendem Nachbesserungsbedarf ein wegweisender Entwicklungsschritt“, so die klare Botschaft.

Das beinhaltet auch, dass Bund und Länder zügig ein Finanzierungskonzept vorlegen. Es gebe zum jetzigen Zeitpunkt unterschiedliche Schätzungen zu den Transformations- und Dauerkosten bei der Umstellung auf die neue Approbationsordnung, so BÄK-Vorstandsmitglied Dr. Susanne Johna. Zur Erinnerung: Der Medizinische Fakultätentag kommt auf Mehrkosten pro Medizinstudienplatz von 32 .000 bis 40 .000 Euro.
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Die Allgemeinmediziner rechen aber nur mit 900 Euro Kosten je Student und Jahr für die Unterbringung der Nachwuchsmediziner in allgemeinmedizinischen Lehrpraxen, dazu addieren sie für das Praktische Jahr (PJ) 1440 Euro je Student.

Keine Sparmaßnahmen zulasten der medizinischen Ausbildung

Eine abschließende, verlässliche Klärung des Finanzbedarfs sei notwendig, um eine ausreichende Deckung zu gewährleisten und eine mögliche Kostenbeteiligung des Bundes festzulegen, so die Forderung des Ärztetages. Sparmaßnahmen dürften nicht zulasten der medizinischen Ausbildung beziehungsweise des ärztlichen Nachwuchses gehen.

Zudem fordert der Ärztetag für die Studierenden im Praktischen Jahr (PJ) eine obligatorische existenzsichernde Aufwandsentschädigung, damit sie sich tatsächlich auf ihre Ausbildung konzentrieren können. Die Aufwandsentschädigung dürfe nicht auf BAFöG-Leistungen angerechnet oder mit Sachleistungen abgegolten werden. (reh)

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