Dr. Josef Mischo

"Fernbehandlung ist eine Bereicherung"

Nach dem Beschluss des Ärztetags ist Fernbehandlung nicht mehr tabu. Dr. Josef Mischo von der BÄK erläutert im Video-Interview, für welche Fälle sich die Fernbehandlung eignet. Auch haben wir Ärzte in einer Video-Umfrage zu ihrer Meinung befragt.

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Veröffentlicht: 10.05.2018 © Springer Medizin

ERFURT. Die Delegierten des Deutschen Ärztetags haben beschlossen, das Fernbehandlungsverbot zu lockern.

Dr. Josef Mischo, Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer (BÄK), erläutert im Video-Interview mit der "Ärzte Zeitung" (siehe oben), warum die Lockerung wichtig ist, für welche Fälle sich die Fernbehandlung eignet und welche ärztliche Kompetenzen nun gestärkt werden müssen.

Doch es gibt Einschränkungen: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rezepte dürfen auch künftig nur nach Direktkontakt ausgestellt werden.

Die "Ärzte Zeitung" hat sich am Rande des Ärztetags umgehört und in einer Video-Umfrage Befürworter und Gegner dieser Einschränkung zu Wort kommen lassen. (mmr/ajo/ths)

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Kommentare
Dr. Martin P. Wedig 14.05.201812:13 Uhr

Differenzierte Fernbehandlung

Mit einer differenzierten Betrachtung gewinnt die Fernbehandlung ihren Anwendungsbereich. Terminvermittlungen könnten grundsätzlich mit einer Fernbehandlung vor der Terminvergabe verbunden werden. Damit ließe sich die ressourcenschonende Wirkung darstellen. Fernbehandlungen sparen Wege und damit CO2-Äquivalente. Für Ratsuchenden und Berater bietet die Fernbehandlung die Perspektive sich vorzubereiten und Recherchen durchzuführen. Fernbehandlung kann am Arbeitsplatz erfolgen. Reisende können per Fernbehandlung in Deutschland nachfragen, bevor kostenträchtige Angebote für Touristen genutzt werden.

Die Ausweitung von Beratungszeiten, Mitternachtskonsultationen sollten nicht zur Aufgabe dieses zusätzlichen Angebotes der Versorgung werden. Fernbehandlung kann auch nicht zu einem Angebot jeder Praxis werden, denn die Arbeitszeiten der Selbständigen sind ohnehin schon lang genug.

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