Hauptstadtkongress Digital

Kliniklobby weiter offen für Strukturreform

DKG-Chef Dr. Gerald Gaß schließt einen qualitätsorientierten Umbau der Kliniklandschaft nicht aus, knüpft dies aber an Bedingungen.

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DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß (rechts) diskutierte per Videoschalte mit (v.l) Prof. Axel Ekkernkamp, Chef des Unfallkrankenhauses Berlin, Vera Lux, ehemalige Pflegedirektorin der Unikliniken Köln, Wolfgang van den Bergh, Chefredakteur der Ärzte Zeitung, Dr. Martina Wenker, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer und Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann.

DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß (rechts) diskutierte per Videoschalte mit (v.l) Prof. Axel Ekkernkamp, Chef des Unfallkrankenhauses Berlin, Vera Lux, ehemalige Pflegedirektorin der Unikliniken Köln, Wolfgang van den Bergh, Chefredakteur der Ärzte Zeitung, Dr. Martina Wenker, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer und Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann.

© WISO S. E. Consulting GmbH

Berlin. Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, hat eine Reform der Regularien des Krankenhausstrukturfonds angeregt. Die drei Milliarden Euro plus eventuell weitere 900 Millionen Euro aus den Ländern sollten kurzfristig wirken können.

Dass der inhaltliche Schwerpunkt auf der Digitalisierung des stationären Sektors liegen solle, sei richtig, sagte Gaß bei der Auftaktveranstaltung des „Hauptstadtkongresses Digital“ am Mittwoch. „Die Corona-Krise zeigt, welche Potenziale in guter Digitalisierung stecken – und die von den Krankenhäusern nicht abgerufen werden können.“

Doppelstrukturen beseitigen

„Wir brauchen eine Strukturreform“, sagte Gaß. Dazu gehörten der Abbau von Doppelstrukturen und die sektorübergreifende Zusammenarbeit mit dem ambulanten Bereich. Die Frage, ob alle Häuser „am Netz bleiben“, stehe auf der Agenda.

An der Zuständigkeit der Länder für die Krankenhäuser will Gaß nicht rütteln. Die föderale Zuständigkeit habe sich auch im Corona-Ausbruchsgeschehen bewährt. Den Vorwurf, es seien „leere Betten“ finanziert worden, wollte Gaß nicht gelten lassen. Die Länder hätten regelrecht untersagt, Patienten für elektive Behandlungen aufzunehmen. Eine echte Vorhaltefinanzierung gebe es für die Krankenhäuser aber nicht.

Der Sektor werde weitgehend aus den Fallpauschalen finanziert. Es bedürfe nun aber einer „ehrlichen Diskussion“ darüber, wie die Strukturen künftig finanziert werden sollten. (af)

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