Legitimationsdefizit

Macht Hecken die Tür zum GBA auf?

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BERLIN. Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) schließt die Einbindung weiterer Gesundheitsprofessionen in die Strukturen des Gremiums nicht mehr aus.

"Man muss darüber diskutieren, ob die Zusammensetzung des GBA noch zeitgemäß ist", sagte Professor Josef Hecken am Mittwoch beim Hauptstadtkongress in Berlin.

Den Diskussionen um die demokratische Legitimation des höchsten Gremiums der gemeinsamen Selbstverwaltung sehe er gelassen entgegen, sagte Hecken. In der Vorwoche hatte das Gesundheitsministerium dazu drei Gutachten veröffentlicht. Die wiederum waren in Auftrag gegeben worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im November 2015 Zweifel angemeldet hatte.

Wer ist direkt betroffen?

Die Karlsruher Richter hatten moniert, dass im GBA Vertreter von Ärzten und Krankenkassen auch über Belange von nicht im Bundesausschuss vertretenen Gruppen, wie zum Beispiel der Pflege oder auch der Versicherten, selbst entscheiden können.

Er könne sich vorstellen, die steigende Rolle der Pflege, aber auch die wachsende Bedeutung der Heil- und Hilfsmittelerbringer "in irgendeiner Form abzubilden", sagte Hecken. Das Kunststück bleibe, die Frage zu beantworten, wer direkt von GBA-Entscheidungen betroffen sei und wer nur indirekt.

Notwendig sei zudem, an der einen oder anderen Stelle auch die Ermächtigungsnormen für den GBA zu präzisieren.

Zum Beispiel habe es der Gesetzgeber beim Thema der ambulanten Bedarfsplanung versäumt zu sagen, nach welchen Kriterien Verhältniszahlen von Ärzten zu Einwohnern festgelegt werden sollten.

Das sei aber das Entscheidende für eine Berufszugangsregelung für Ärzte. Schon im Gesundheitsausschuss am Mittwochvormittag hatte sich Hecken in diese Richtung geäußert.

Dort hatte Hecken noch ein weiteres Anliegen platziert: Er würde gerne zwei bis drei Millionen Euro pro Jahr aus dem Versorgungsforschungsetat des Innovationsfonds für die Leitlinienarbeit zur Verfügung stelle, sagte der GBA-Chef.

Grund: Die Qualität der Leitlinien sei sehr unterschiedlich. Es gebe Leitlinien, denen man anmerke, dass Therapieentscheidungen getroffen würden, weil der Erfinder Autor der Leitlinie sei.

Fonds soll verlängert werden

Mit dem Geld wolle er Leitlinien nach dem Compliance-Kodex der AWMF fördern, sagte Hecken. Voraussetzung dafür ist, dass der Gesetzgeber den Innovationsfonds tatsächlich verlängert. Gesundheitsminister Jens Spahn hat bereits bekräftigt, dass der Fonds wie im Koalitionsvertrag angekündigt über 2019 hinaus verlängert werden solle. Aber ein schlichtes "Weiter so" reicht ihm nicht.

Es müsse in Zukunft dafür gesorgt werden, dass auch wirklich Gutes in die Regelversorgung kommt. Die Mittel sollen freier vergeben werden können als in der aktuellen Förderrunde.

Das würde den Plänen von GBA-Chef Hecken sehr entgegenkommen. (af)

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