DKK-Eröffnung
Regierung will Krebsprävention und Survivorship-Angebote ausbauen
Zur Eröffnung des Deutschen Krebskongresses (DKK) hat die Bundesregierung ihre Krebsagenda vorgestellt. An der Aufweichung der Krankenhausreform gab es deutliche Kritik.
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BMG-Staatssekretär Dr. Georg Kippels skizzierte bei der Eröffnung des Deutschen Krebskongresses die Ziele der Bundesregierung bei der Krebsprävention.
© Peter-Paul Weiler, berlin-event-foto.de
„Krebsbekämpfung hat für die Bundesregierung absolute Priorität“, betonte Dr. Georg Kippels (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), am Mittwoch bei der Eröffnung des 37. Deutschen Krebskongress (DKK) in Berlin.
Spürbare Erfolge seien in den vergangenen Jahren nicht zuletzt bei den medikamentösen Therapien erzielt worden: „Neue Arzneimittel bedeuten für viele Menschen längeres Leben, bessere Lebensqualität und manchmal auch Heilung.“
Trotz Finanznot: Innovationen sollen zugänglich bleiben
Allerdings seien neue Arzneimittel in der Onkologie nicht nur hochwirksam, sondern auch hochpreisig, was die Politik nicht ignorieren könne. Ende März werde die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte Finanzkommission Gesundheit erste Vorschläge zu einer GKV-Finanzreform vorlegen.
Es gelte, so Kippels, die dauerhafte Bezahlbarkeit des GKV-Systems zu gewährleisten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Innovationen den Patienten weiterhin möglichst uneingeschränkt zugutekommen.
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Geld sei ein wichtiges Thema, aber nicht das einzige. Kippels hob hervor, dass die Bundesregierung und ihre Vorgängerregierung Früherkennung und Prävention ausgebaut hätten und die derzeitige Koalition beabsichtigt, dies weiter voranzutreiben.
So sei das Mammographie-Screening im Zwei-Jahres-Rhythmus Frauen zwischen 70 und 75 zugänglich gemacht worden, und auch die Altersgrenze werde in Kürze von 50 auf 45 Jahre gesenkt.
Ab April 2026 werde zudem die Lungenkrebsfrüherkennung mit Niedrigdosis-CT für (Ex-)Raucher Kassenleistung. „Verbesserungen erhoffen wir uns auch von einer neuen, risikoadaptierten Früherkennung beim Prostatakarzinom, über die der G-BA derzeit berät“, so Kippels.
Mehr Primärprävention und bessere Survivorship-Angebote
Mit Blick auf eine Weiterentwicklung der Primärprävention werde die Bundesregierung sich das Präventionsgesetz noch einmal vornehmen und auf mögliche Ergänzungen hin prüfen.
Stichworte, so der Staatssekretär, seien hier ein Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie mehr Präventionsangebote für besonders vulnerable Gruppen auf kommunaler Ebene.

Dr. Georg Kippels ist seit Mai 2025 parlamentarischer Staatssekretär im BMG.
© Peter-Paul Weiler, berlin-event-foto.de
Für sich entdeckt hat die Bundesregierung auch das Thema Cancer Survivorship, also Langzeitüberleben nach Krebs. Mindestens 4,8 Millionen Langzeitüberlebende gebe es derzeit in Deutschland, so Kippels. Für diese gebe es viele gute Angebote, die aber wenig transparent seien.
Hier setzt das OPTILATER-Projekt an, das evidenzbasierte Empfehlungen für die Versorgung von Langzeitüberlebenden erarbeitet. Das BMG rechnet damit, dass die Ergebnisse im Laufe des Frühjahrs vorliegen werden.
„Systeme kollabieren jetzt“
Kippels ging auch auf die Bedeutung der Krankenhausreform für die Krebsversorgung ein. Hier solle insbesondere bei der Onkochirurgie stärker differenziert werden als zunächst vorgesehen: Konkret soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Ausnahmefällen geringere Fallzahlen als die gesetzlich vorgegebenen festlegen dürfen, wenn das zur Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Versorgung nötig sei.
Das wiederum stieß bei der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) auf deutliche Kritik. DKG-Präsident Professor Michael Ghadimi, Berlin, nannte es „extrem bedauerlich“, dass die Pläne aus der letzten Legislatur jetzt „mit Ausnahmeregeln und Übergangsfristen“ aufgeweicht und die Umsetzungsverantwortung in Richtung Bundesländer verschoben werde.
Dies koste wertvolle Zeit, die nicht zur Verfügung stehe: „Die Systeme kollabieren jetzt und heute. Reformen dürfen nicht am Schutz bestehender Strukturen scheitern.“ (gvg)






