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Ärzte für Naturheilverfahren wollen Verträge mit Kassen

BERLIN (ami). Die Ärzte für Naturheilverfahren wollen in Berlin Verträge nach Paragraf 73c SGB V über die ambulante Versorgung mit Naturheilkunde mit den Krankenkassen abschließen. Sie haben sich dafür über den KV-Vorstand die Zustimmung der Vertreterversammlung geben lassen.

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Die Ärzte für Naturheilverfahren selbst hätten den KV-Vorstand gebeten, den Vertragsentwurf der Vertreterversammlung vorzustellen, bevor sie ihn den Krankenkassen anbieten, teilte KV-Vorstand Burkhard Bratzke mit.

Eventuelle Bedenken der Vertreterversammlung gegen naturheilkundliche Methoden wollte der Neurologe Dr. Gerd Benesch zerstreuen. Er wies darauf hin, "dass klassische Naturheilverfahren sehr wohl Schulmedizin sind".

Beispielhaft nannte er Ernährungs-, Bewegungs- und Hydrotherapie. "Das ist nicht Homöopathie und nicht alternativ zu dem, was in der Schulmedizin angeboten wird, sondern ergänzend", sagte Benesch.

Der Vertrag sieht nach Angaben von Bratzke keine Bereinigung der Gesamtvergütung vor und soll für Haus- und Fachärzte offen stehen.

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